Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich & Vertragspartner
Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, die zwischen der Stadtflucht Homes GmbH und Dritten (Gast) abgeschlossen werden, sowie für alle weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen von Stadtflucht Homes GmbH (nachfolgend „Stadtflucht“). Vertragspartner des Gastes in Deutschland ist grundsätzlich die Stadtflucht Homes GmbH, Lindower Straße 18, 13347 Berlin, HRB 243942.
Diese Auflistung ist nicht abschließend und umfasst auch künftig angebotene Apartments der Stadtflucht Homes GmbH.
Standorte von Stadtflucht:
- Stadtflucht Loft 3.1.1
- Stadtflucht Loft 4.1.1
- Stadtflucht Penthouse 5.2.2
- Stadtflucht Penthouse 5.5.1
- Stadtflucht Penthouse 2.5.1
- Stadtflucht Studio 5.4.1
Bei Verträgen in Bezug auf diese Standorte gelten die nachfolgenden AGB entsprechend auch für die Stadtflucht Homes GmbH.
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Stadtflucht Homes GmbH und dem Gast findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag der Sitz der Stadtflucht Homes GmbH. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
2. Reservierungen
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a) Reservierung und Vertragsabschluss
Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages mit Stadtflucht Homes GmbH an. Bei Verfügbarkeit des gebuchten Apartments erhält der Gast eine Reservierungsbestätigung. Diese kann entweder direkt von Stadtflucht Homes GmbH bei einer Buchung über unsere eigene Website oder von dem jeweiligen Fremdanbieter bei einer Buchung über ein externes Portal erfolgen. Die Annahme der Reservierung durch Stadtflucht Homes GmbH oder durch den Fremdanbieter führt zum Zustandekommen eines Beherbergungsvertrages zwischen Stadtflucht Homes GmbH und dem Gast.
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b) Angebote und Vertragsablehnung
Angebote von Stadtflucht Homes GmbH in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Stadtflucht Homes GmbH behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages abzulehnen.
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c) Restriktionen und spezielle Bedingungen
Ein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem spezifischen Apartment besteht nicht. Stadtflucht Homes GmbH behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren. Bei Buchungen über die Website von Stadtflucht Homes GmbH erfolgt die Buchungsbestätigung durch unseren Channel Manager Lodgify.
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d) Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit Verträge über Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum geschlossen werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
3. Stornofristen
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a) Garantierte Reservierung und Stornierung
Eine Reservierung gilt als garantiert, wenn die Zahlung des Gastes bei Stadtflucht Homes GmbH eingegangen ist. Bei Buchungen über externe Anbieter gelten die auf deren Plattformen hinterlegten Stornierungsbedingungen. Für Buchungen, die direkt über die Website von Stadtflucht Homes GmbH getätigt werden, können bereits geleistete Anzahlungen im Falle einer Stornierung einbehalten werden. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Stadtflucht Homes GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornierung einer garantierten Reservierung muss unter Angabe der Reservierungsnummer erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen, und Stadtflucht Homes GmbH behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen. Dies gilt auch im Falle des Nichterscheinens des Gastes (No Show). Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen, die nicht wahrgenommen werden, verfallen alle Folgenächte ab der zweiten Nacht.
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b) Einfache Reservierungen
Einfache Reservierungen, d.h. Reservierungen, für die die Zahlung durch den Gast noch nicht erfolgt ist, gelten jeweils bis 13.00 Uhr des Anreisetages. Nach 13.00 Uhr verfällt eine solche Reservierung automatisch und kostenfrei. Stadtflucht Homes GmbH ist in diesem Fall berechtigt, das reservierte Apartment anderweitig zu vermieten.
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c) Späte Reservierungen
Für einfache Reservierungen, die nach 13.00 Uhr des Anreisetages eingehen, hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gemäß den in §5 genannten Zahlungsbedingungen zu leisten.
4. Übernachtungspreise & Sonstige Preise
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a) Geltende Preise
Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise der Stadtflucht Homes GmbH sind maßgeblich. Diese Preise sind Bruttogesamtpreise, die alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben beinhalten. Nicht im Preis enthalten und separat berechnet werden lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie beispielsweise die Kurtaxe.
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b) Individuelle Preisgestaltung
Stadtflucht Homes GmbH wendet eine individuelle Preisgestaltung an. Dies bedeutet, dass die Preise je nach Tag und Nachfrage variieren können, sodass der Preis an einem Tag höher oder niedriger sein kann als an einem anderen Tag.
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c) Anpassung der Preise
Im Falle einer Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen sowie der Einführung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Stadtflucht Homes GmbH das Recht vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und der Preisänderung mehr als vier Monate beträgt.
5. Zahlungsbedingung & Rechnung
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a) Zahlung im Voraus
Der Gesamtpreis für die gebuchten Übernachtungsdienstleistungen der Stadtflucht Homes GmbH ist vom Gast immer im Voraus zu bezahlen.
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b) Ausschluss der Aufrechnung
Eine Aufrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen, es sei denn, sie betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
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c) Akzeptierte Zahlungsmittel
Als gültige Zahlungsmittel akzeptiert die Stadtflucht Homes GmbH MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay und SofortÜberweisung. Barzahlungen sind nicht möglich.
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d) Nachträgliche Gebühren
Für Gebühren, die durch die Inanspruchnahme von Zusatzleistungen oder durch Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, behält sich Stadtflucht Homes GmbH das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel des Gastes mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
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e) Rechnungsstellung
Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen in der Regel als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden. Auf Wunsch des Gastes kann eine postalische Zustellung der Rechnung erfolgen, jedoch kann es aufgrund von Homeoffice-Regelungen sowie organisatorischen Gründen zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen. Die Stadtflucht Homes GmbH behält sich vor, Anfragen nach einem Firmenstempel oder einer Unterschrift auf der Rechnung aus den genannten Gründen nachzukommen.
6. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Apartments
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a) Verfügbarkeit des Apartments
Ein reserviertes Apartment steht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages bis 11.00 Uhr des Abreisetages zur Verfügung.
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b) Schlüsselübergabe und -rückgabe
Sofern nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Transponderschlüssel an die Stadtflucht Homes GmbH oder an einen von ihr genannten Dritten zu übergeben oder, falls vereinbart, im Apartment zu hinterlassen. Bei Verlust oder Nichtabgabe eines ausgehändigten Transponderschlüssels wird eine Gebühr von 150,00 Euro für dessen Erneuerung berechnet. Die Stadtflucht Homes GmbH bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz für darüber hinausgehenden Schaden zu verlangen, insbesondere wenn der Austausch der Schließanlage aus Sicherheitsgründen notwendig ist.
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c) Late Check-out
Ein späterer Check-out (Late Check-out) kann auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit im Voraus mit der Stadtflucht Homes GmbH vereinbart werden. Bei Zustimmung zu einem Late Check-out ist die Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, für jede angefangene Stunde der zusätzlichen Nutzung des Apartments 10,00 EUR in Rechnung zu stellen. Bei Abreisen nach 14.00 Uhr wird der volle Tagespreis des Apartments berechnet. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check-out besteht nicht.
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d) Early Check-in
Eine frühere Anreise (Early Check-In) kann ebenfalls auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit im Voraus mit der Stadtflucht Homes GmbH vereinbart werden. Bei Zustimmung zu einem Early Check-In ist die Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, für jede angefangene Stunde der zusätzlichen Nutzung des Apartments 10,00 EUR in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.
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e) Maximale Belegung
Die Nutzung des Apartments ist ausschließlich den bei der Buchung angegebenen Personen gestattet. Die maximal zulässige Belegung richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Buchungsangebot.
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f) Besucher und zusätzliche Gäste
Die Übernachtung weiterer Personen ist nur nach vorheriger Zustimmung von Stadtflucht Homes GmbH gestattet. Stadtflucht Homes GmbH ist berechtigt, bei Verstößen zusätzliche Gebühren zu erheben oder den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
7. Weiterverkauf
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a) Verbot von Weiterverkauf und Weitervermittlung
Der Weiterverkauf, die Weitervermietung oder die Weitervermittlung von gebuchten Apartments der Stadtflucht Homes GmbH ist strengstens untersagt. Dies umfasst insbesondere die Weitervermittlung von Apartments und/oder Apartmentkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlich von Stadtflucht Homes GmbH festgesetzten Apartmentpreisen. Ebenfalls nicht zulässig sind die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Stadtflucht Homes GmbH. In Fällen eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen ist Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, die betreffende Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast gegenüber Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
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b) Einschränkungen der Nutzung
Die Nutzung der Apartments ist ausschließlich zu Beherbergungszwecken gestattet. Jegliche gewerbliche Nutzung durch den Gast ist ausdrücklich untersagt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich einer möglichen Anzeige.
8. Haftung von Stadtflucht Homes GmbH
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a) Haftungsumfang
Stadtflucht Homes GmbH haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Stadtflucht Homes GmbH für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Stadtflucht Homes GmbH nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Eine Pflichtverletzung von Stadtflucht Homes GmbH steht der ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
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b) Störungen und Mängel
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Stadtflucht Homes GmbH auftreten, wird Stadtflucht Homes GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Gast ist zudem verpflichtet, Stadtflucht Homes GmbH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
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c) Stellplätze
Wird dem Gast ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Stadtflucht Homes GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder Fahrräder oder deren Inhalte haftet Stadtflucht Homes GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Stadtflucht Homes GmbH haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
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d) Verjährung von Ansprüchen
Alle Ansprüche gegen Stadtflucht Homes GmbH verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Stadtflucht Homes GmbH sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalpflicht.
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e) Fundsachen
Für Fundsachen übernimmt Stadtflucht Homes GmbH keine Haftung, ausgenommen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 zurückgesendet. Stadtflucht Homes GmbH verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
9. Sicherheitsleistung
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a) Allgemeine Bestimmungen
Zur Sicherung aller Ansprüche der Stadtflucht Homes GmbH gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag ist der Gast verpflichtet, vor der Überlassung des Apartments eine Sicherheitsleistung zu erbringen.
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b) Sicherheitsleistung bei kurzer Überlassungsdauer
Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten beträgt die zu leistende Sicherheit 20% des Gesamtbetrags des Übernachtungspreises.
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c) Sicherheitsleistung bei längerer Überlassungsdauer
Bei einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsmieten zu erbringen.
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d) Vorabautorisierung und Nichtleistung der Sicherheit
Bei einer Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten darf Stadtflucht Homes GmbH zur Absicherung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheitsleistung bis zur Überlassung des Apartments nicht erbracht, besteht kein Anspruch des Gastes auf die Überlassung des Apartments. Hat Stadtflucht Homes GmbH dem Gast das Apartment dennoch überlassen und die Kaution wird nicht innerhalb einer von Stadtflucht Homes GmbH gesetzten angemessenen Frist geleistet, ist Stadtflucht Homes GmbH zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
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e) Abrechnung der Kaution
Stadtflucht Homes GmbH ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.
10. Kundendaten
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a) Erhebung von Kontaktdaten
Um eine effektive Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Stadtflucht Homes GmbH verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer des Gastes. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, ein gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass) sowie gültige Kreditkartendaten bei Check-In digital einzufordern.
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b) Stornierung bei unklarer Identität
Sollte die Identität eines Gastes aufgrund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, ist Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, die Buchung zu stornieren.
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c) Newsletter-Anmeldung beim Check-In
Beim Check-In werden die Daten des Gastes abgefragt, um die Möglichkeit zu bieten, sich für den Newsletter von Stadtflucht Homes GmbH anzumelden. Durch die Anmeldung zum Newsletter erhält der Gast regelmäßige Neuigkeiten und Informationen zu Angeboten und Dienstleistungen von Stadtflucht Homes GmbH. Die Anmeldung zum Newsletter erfolgt freiwillig und ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung des Gastes. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
11. Beendigung des Beherbergungsvertrags
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a) Kündigungsrecht von Stadtflucht Homes GmbH
Stadtflucht Homes GmbH ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt oder andere von Stadtflucht Homes GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Stadtflucht Homes GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Stadtflucht Homes GmbH und deren Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Stadtflucht Homes GmbH zuzurechnen ist, (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist, oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs, einer Weitervermietung und/oder Weitervermittlung gemäß den Bestimmungen in Ziffer 7.
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b) Benachrichtigung des Gastes
Stadtflucht Homes GmbH hat den Gast unverzüglich von der Ausübung des Kündigungsrechts in Kenntnis zu setzen.
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c) Kein Anspruch auf Schadensersatz
Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsvertrags durch Stadtflucht Homes GmbH entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
12. Nicht Rauchen im Apartment
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a) Rauchverbot
Die Apartments von Stadtflucht Homes GmbH sind Nichtraucherapartments. Es ist daher sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen als auch in den Gäste-Apartments sowie auf den Balkonen und/oder Terrassen strengstens untersagt zu rauchen. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot in Nichtraucherapartments ist Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, die zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu können insbesondere Sonderreinigungen wie eine professionelle Geruchsneutralisierung oder Ozonbehandlung erforderlich sein. Die hierfür entstehenden tatsächlichen Kosten sowie ein etwaiger Mietausfall aufgrund einer vorübergehenden Nichtvermietbarkeit des Apartments können dem Gast in Rechnung gestellt werden. Die Kosten einer solchen Sonderreinigung können je nach Schadensumfang einen Betrag von etwa EUR 1.500,00 erreichen oder übersteigen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dieser Schadensersatzbetrag kann höher angesetzt werden, falls Stadtflucht Homes GmbH einen höheren Schaden nachweist.
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b) Sicherheitsbestimmungen
Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist strengstens verboten. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafgebühr von 150 Euro.
13. Keine Partys im Apartment
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a) Partys verboten
Das Abhalten von Partys in den Apartments von Stadtflucht Homes GmbH ist nicht gestattet.
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b) Schadensersatz bei Zuwiderhandlung
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Stadtflucht Homes GmbH das Recht, vom Gast Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten sowie eventuelle Umsatzeinbußen aus einer dadurch nicht möglichen Vermietung des Apartments in Höhe von EUR 2.000,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag kann höher angesetzt werden, falls Stadtflucht Homes GmbH einen höheren Schaden nachweist.
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c) Nachtruhe
Die gesetzliche Nachtruhe ist einzuhalten. Insbesondere in der Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sind Ruhestörungen zu vermeiden. Bei wiederholten oder erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder Ruheregeln ist Stadtflucht Homes GmbH berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu kündigen.
14. Beschädigung oder Diebstahl
Im Falle von Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, oder im Falle von Diebstahl, hat Stadtflucht Homes GmbH das Recht, dem Gast den Schaden sowie die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer dadurch nicht möglichen Vermietung des Apartments, in Rechnung zu stellen.
15. Haustiere
In den Apartments von Stadtflucht Homes GmbH ist das Mitbringen von maximal einem Haustier pro Apartment erlaubt. Für jedes Haustier wird ein Aufschlag von 25 Euro pro Tag berechnet. Tiere sind nur nach vorheriger Anmeldung und Genehmigung durch Stadtflucht Homes erlaubt.
Die Mitnahme weiterer Haustiere muss im Voraus mit Stadtflucht Homes GmbH abgesprochen und genehmigt werden.
16. Instandhaltung
- Der Gast verpflichtet sich, das ihm überlassene Apartment sowie die Einrichtungsgegenstände und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln.
- Bei Bezug des Apartments hat der Gast die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich Stadtflucht Homes GmbH zu melden.
- Der Gast haftet für alle Schäden, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursachen, sofern diese nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind.
- Die Endreinigung und beauftragte Reinigungen der Apartments wird von Stadtflucht Homes GmbH durchgeführt. Der Gast gewährt dem beauftragten Dienstleister Zugang zum Apartment.
17. Ausleihen von Mediageräten
Stadtflucht Homes GmbH bietet den Gästen die Möglichkeit, verschiedene Mediageräte wie Beamer mit Leinwand und TV auszuleihen. Die Ausleihe dieser Geräte erfolgt nach Absprache und unterliegt der Verfügbarkeit.
Die ausgeliehenen Geräte müssen im gleichen Zustand zurückgegeben werden, wie sie erhalten wurden. Bei Beschädigungen oder Verlust der Geräte fallen entsprechende Gebühren an, die den tatsächlichen Kosten für Reparatur oder Ersatz entsprechen.
18. Internetnutzung
- Stadtflucht Homes GmbH stellt dem Gast nach Möglichkeit einen Internetzugang zur Verfügung. Störungen, z. B. aufgrund höherer Gewalt oder Wartungsmaßnahmen, können nicht ausgeschlossen werden.
- Der Gast verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht missbräuchlich zu verwenden und alle Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten. Bei rechtswidriger Nutzung des Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte trägt der Gast die Verantwortung für alle daraus resultierenden Schäden.
- Die Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung trägt der Gast die Verantwortung für alle entstandenen Schäden.
- Bei Rechtsverstößen behält sich Stadtflucht Homes GmbH das Recht vor, den Internetanschluss des Gastes zu sperren.
19. Datenschutz
Die Datenschutzbestimmungen von Stadtflucht Homes GmbH sind einsehbar unter der entsprechenden URL, die auf der Website von Stadtflucht Homes GmbH bereitgestellt wird.
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
Stand: Februar 2026